Wichtiges aus der Rechtsprechung: Verwaltungsgericht Berlin zur Corona-Soforthilfe II
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in mehreren Urteilen wichtige Punkte zur Bewilligung und Rückforderung der Corona-Soforthilfe II klargestellt. In diesem Beitrag werden zentrale Aspekte vorgestellt, die besonders für Unternehmer und Selbstständige relevant sind. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Entscheidungen nicht automatisch auf andere Bundesländer übertragbar sind.
Die Verwaltungspraxis der einzelnen Bundesländer weichen teilweise erheblich voneinander ab. Dies kann dazu führen, dass Rückforderungsbescheide oder Fördervoraussetzungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich beurteilt werden. Es ist daher ratsam, Ihre Unterlagen individuell prüfen zu lassen. Weitere Hinweise dazu finden Sie am Ende des Beitrags.
1. Existenzgefährdende Wirtschaftslage als Voraussetzung
Eine existenzgefährdende Wirtschaftslage liegt vor, wenn die laufenden Einnahmen aus dem Geschäft nicht ausreichen, um in den drei Monaten nach Antragstellung die wichtigsten finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu zählen unter anderem:
Das Verwaltungsgericht Berlin (Urt. v. 28.04.2023, Az. 26 K 84/22) hat klargestellt, dass die Corona-Soforthilfe II nicht dafür gedacht ist, allgemeine Umsatzeinbrüche oder negative Folgen von Geschäftsentscheidungen abzufangen. Vielmehr dient sie nur dazu, nachweisbare Liquiditätsengpässe in den drei Monaten nach Antragstellung zu überbrücken.
Wichtig: Falls Soforthilfen den tatsächlichen Liquiditätsbedarf übersteigen ("Überkompensation"), sind die zu viel gezahlten Beträge zurückzuzahlen. Es ist daher entscheidend, die finanzielle Situation genau zu dokumentieren und korrekt anzugeben.
2. Ausschluss von Personalkosten nicht berücksichtigungsfähig
Ein häufiger Irrtum ist, dass Personalkosten bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses berücksichtigt werden können. Das Verwaltungsgericht Berlin hat dies jedoch ausgeschlossen. Im Urteil vom 28.04.2023 (Az. 26 K 84/22) wurde deutlich, dass sich der fortlaufende betriebliche Sach- und Finanzaufwand ausschließlich auf Kosten "wie Mieten, Pachten, Leasingraten" oder Kredite bezieht.
Personalkosten werden in den maßgeblichen Unterlagen wie dem Eckpunktepapier des Bundes (23.03.2020), den Vollzugshinweisen zur Corona-Soforthilfe oder dem Antragsformular nicht erwähnt. Deshalb sind sie von der Berechnung des Liquiditätsengpasses ausgeschlossen. Unternehmen sollten dies unbedingt berücksichtigen, um Rückforderungen zu vermeiden oder Ihre nächsten Schritte bei Rückforderungsbescheiden sorgfältig zu planen.
3. Mehrfachbeantragung der Soforthilfe führt zur Ablehnung
Wer die Corona-Soforthilfe mehrfach beantragt, riskiert, als nicht antragsberechtigt eingestuft zu werden. Die Verwaltungspraxis der Investitionsbank Berlin (IBB) sieht in solchen Fällen eine Ablehnung oder Rückforderung vor.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat dies in einem Urteil vom 10.05.2023 (Az. 26 K 88/22) bestätigt: Wahrheitswidrige Angaben zur Mehrfachbeantragung führen dazu, dass kein Vertrauensschutz besteht. Das bedeutet, die gesamte Soforthilfe muss zurückgezahlt werden, wenn der Antragsteller bewusst mehrere Anträge eingereicht hat.
Antragsberechtigt waren laut IBB ausschließlich Unternehmen, die:
Das Gericht stellte auch klar, dass ein Einzelkaufmann, der mehrere Gewerbe betreibt oder unter verschiedenen Firmennamen auftritt, dennoch rechtlich nur eine Person ist. Beispiel: Ein Einzelkaufmann, der ein Restaurant und einen Online-Shop betreibt, wird nicht als zwei getrennte Unternehmen betrachtet. Beide Gewerbe gehören rechtlich zum gleichen Geschäft, da der Einzelkaufmann als natürliche Person handelt.
Was sollten Betroffene beachten?
Unterschiedliche Vorgaben der Behörden
Die Voraussetzungen und die Verwaltungspraxis zur Bewilligung und Rückforderung der Corona-Soforthilfe II unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Daher sollten Unternehmer und Selbstständige die jeweils geltenden Vorgaben ihres Bundeslandes genau prüfen.
Die Berliner Rechtsprechung gibt zwar klare Hinweise, ist aber nur für die Verwaltungspraxis in Berlin bindend. Andere Bundesländer können bei der Beurteilung, beispielsweise der Kostenpositionen oder Liquiditätsengpässe, abweichen.
Rückforderungsbescheide und Fristen
Wenn Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten, müssen Sie schnell handeln, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Wird eine Rückforderung nicht fristgerecht beglichen, können zusätzliche Zinsforderungen anfallen, wenn der Verzicht auf Verzinsung entfällt.
Beispiel: Versäumen Sie eine fristgerechte Zahlung, können zusätzliche Kosten auf Sie zukommen. Ein Antrag auf Fristverlängerung wird in solchen Fällen häufig abgelehnt.
Wichtige Hinweise für Sie
1. Lassen Sie Ihre Unterlagen sorgfältig prüfen
Prüfen Sie, ob Ihre Angaben im Antrag korrekt und nachvollziehbar sind. Besonders bei sensiblen Punkten wie Mehrfachanträgen oder der finanziellen Lage können ungenaue oder fehlerhafte Angaben zu Rückforderungen führen.
2. Nehmen Sie rechtliche Beratung in Anspruch
Die Vorgaben und Verwaltungspraxen für Corona-Soforthilfen sind oft komplex und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ein Anwalt kann Ihre Unterlagen prüfen, Fehler vermeiden und Ihre Rechte durchsetzen.
3. Reagieren Sie schnell bei Rückforderungen
Erhalten Sie einen Rückforderungsbescheid, kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt. Nur schnelles Handeln gewährleistet, dass Fristen gewahrt und unnötige Kosten wie Verzugszinsen vermieden werden. Ein rechtzeitiger Widerspruch kann Ihre Chancen deutlich verbessern.
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